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Wohngeld

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4 Antworten in diesem Thema

#1
Dr. p0rk

Dr. p0rk

    Hacktivist

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Mir ist die Tage mal was durch den Kopf geganngen.


Person A wohnt mit Person B in einer WG. Beider Personen stehen im Mietvertrag.

Person A wird arbeitslos und weil das ALG nicht reicht möchte er noch Wohngeld beantragen.
Sein Anteil an der Warmmiete beträgt 230?‚¬.

Was wäre jetzt wenn Person A und Person B einen Vertrag aufsetzten, das ich bei Person B zur Untermiete wohne und mein Mietanteil bei z.B 350?‚¬ liegen würde und so mehr Wohngeld bekäme.

Wenn ich damit zum Amt gehe, wissen die doch eig nicht das beide im richtigen Mietvertrag stehen oder?


Was denkt ihr darüber?
-----BACK AGAIN!-----

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#2
Stadt-Zofe

Stadt-Zofe

    Hacktivist

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Um an Person A unterzuvermieten bräuchte Person B schonmal die Erlaubnis des Vermieters. Denke, dass das Amt die Verträge auch sehen will.
Da du ja aber einen Mietvertrag hast, kannst du vielleicht deinen Anteil trotzdem als Wohnged beantragen, ganz offiziell? Frag doch mal unverbindlich an.

#3
myman

myman

    Hacker

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Wenn die wirtschaftliche Situation es nicht anders zulässt, ist ein Untermieter immer erlaubt. Das kann kein Vermieter verbieten. An Verträgen kannst du aufsetzten was du willst, aus erfahrung weiss ich, das es das Amt einen Scheiss interessiert wer das jetzt wirklich der Vermieter ist. Du kannst auch nen Mietvertrag mit ner falschen Wohnungsgröße angeben um den Maximalbetrag zu erhalten ;)

#4
Stadt-Zofe

Stadt-Zofe

    Hacktivist

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Wenn die wirtschaftliche Situation es nicht anders zulässt, ist ein Untermieter immer erlaubt. Das kann kein Vermieter verbieten. An Verträgen kannst du aufsetzten was du willst, aus erfahrung weiss ich, das es das Amt einen Scheiss interessiert wer das jetzt wirklich der Vermieter ist. Du kannst auch nen Mietvertrag mit ner falschen Wohnungsgröße angeben um den Maximalbetrag zu erhalten ;)


Nein, ist verbindlich geregelt in ?§ 540 Abs 1 BGB.
Recht hast du aber, dass mann unter Uständen aus wirtschaftlichen Gründen ein Recht darauf hat, einen Untermietvertrag abschließen zu können.

MfG

#5
myman

myman

    Hacker

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Okay ich habe mir das mal durchgelesen und im Gesetzestext steht exakt das drin. Der DMB sagt aber ganz klar, das ein Kündigung wegen weitervermietung aus wirtschaftlichen Gründen vor keinem gericht standhalten wird... ich frage mich wirklich wozu die Gesetzte da sind wenn sie im selben Atemzug wieder ausgehebelt werden.



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