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Hausdurchsuchung
#1
Geschrieben 20 July 2014 - 17:21 Uhr
Fiktion: Polizei klingelt.
-Dies geschieht meist früh. Notwendig für die Beamten ist ein gültiger Hausdurchsuchungsbefehl.
-Gültig: Name, Datum und Adresse müssen stimmen.
-Zeuge: Ist dafür notwendig. Er darf nicht mitdurchsuchen und er darf nicht einer Lobby angehören wie zB. GEZ, GEMA etc. (war lange Zeit Praxis ist aber verboten wurden)
-Im HDB (Hausdurchsuchungsbefehl) steht eplizit drin, was durchsucht werden darf und nach was gesucht wird. Wenn zB. Nicht nach Raubkopien gesucht wird, dürften diese in der Regel den Beamten nicht interessieren.
-Mach nicht den Beamten die Tür vor der Nase zu: Den HDB lese vor den Beamten.
-Wenn was nicht in Ordnung ist aber die Beamten bestehen auf die eine oder andere Weise auf Ihr ???Recht??? - rufe einfach die Polizei!!!!!!
-In Unseren Fall: Es wird meisst am Arbeitsplatz und am TV Platz durchsucht und den den restlichen Räumen wird eine Nachschau vorgenommen. Nachschau für die Schlampen von uns:
Öfter aufräumen, da dort durchsucht werden darf wo gesuchtes Material rumliegt.
-Wenn Material vom User verräumt wird, liegt es verhältnismässig sicher zB im Schlafzimmer wenn da kein PC steht und nix dergleichen rumliegt.
-Beschlagnahme: Du bist gegen Beschlagnahme bzw. Mitnahme von Gegenständen aus Deiner Wohnung. Demzufolge sind die Beamten gezwungen dies zu vermerken und die Beschlagnahme anzuordnen. Du bist ABER dafür WENN es zur Beschlagnahme kommt, das die Beamten die Medien und Festplatten kopieren. Hiermit sparst du dir extrem viel Zeit. So kann es schon sein, das deine Hardware mit Medien nach ca. 3-14 Tagen wieder abholbereit sind und du nicht 0,5-2 Jahre darauf warten musst. Diese Kopierberechtigung bei Beschlagnahme sollen die Beamten im Protokoll vermerken. Im Protokoll sind alle Sachen aufgeführt, die mitgenommen werden. Wer den Beamten ohne Beschlagnahme was mitgibt, sieht es nie wieder. Es gab bei HD viele Leute wo die Polizei sagt: das müssen wir mitnehmen, ist es ok oder sollen wir es beschlagnahmen. Wer da ja sagt -> selbst schuld.
-Die Beamten brauchen nicht aufräumen, aber dürfen nix kaputt machen, ausser wenn du den zB. Safe nicht öffnen willst. Wenn sie lt. Befehl das Recht haben, den zu durchsuchen, öffnet lieber.
-Hinterher Beschwerde einlegen am besten mit Anwalt, damit die Rechtmässigkeit nochmal unabhängig überprüft wird. Hier gab es schon oft die Rückmeldung, das es unrechtmässig war.
Nun bekommst du alles wieder und alles was gefunden wurde darf nicht gegen dich verwendet werden. Verschlüsselungen sind sehr sinnvoll, weil diese brauchst du nicht entschlüsseln. Durch die Aufregung hast du halt das Passwort vergessen;-D
-Ihr habt das Recht euch in eurer Wohnung frei bewegen, müsst nicht irgendwo rumsitzen.
-Bedenkt: Trotz allem ist das Recht der Unversehrtheit der Wohnung eines der wichtigsten Grundgesetze nach dem des Leben und der Freiheit!!
-Die Beamten tun nur ihren Job. Seid freundlich und bedenkt das Die eine psychologische Ausbildung hinter sich haben. Sie werden gern kumpelhaft und so!! Überlegt was ihr denen sagt. Sagt viel aber nix zum Thema! Macht sie zu Piraten(Mitgliedsantrag)! Zum Thema: Aussage verweigern. Das ist euer Recht. Trinkt Kaffee mit denen, weil die haben meisst nur eine begrenzte Zeit für die HD. Achtet auf eure Blicke zu euren Verstecken etc .
-Bei HD die den Hintergrund Drogen haben: Die finden alles und haben Zeit wie Heu! Die sieben sogar das Mehl in der Küche durch!
-Bei HD bei Gefahr in Verzug: vergesst oben das klingeln und den Zeugen!
-Fiktive Möglichkeit: Ihr nervt und bekommt eine auf den Deckel-Handschellen incl.
Dann: Du hast die Beamten angegriffen. Fiktion oder Möglichkeit? Alle Hoffnung auf den Zeugen oder die Behörde danach.......sch... wie paranoid...
Quelle: Piratenpartei.de
Zu dem Thema sehr zu Empfehlen:
- Bad Grandpa und Orange gefällt das
#4
Geschrieben 20 July 2014 - 18:07 Uhr
Folgendes Szenario: ice kriegt eine HD und hat vorher diesen feinen Thread hier gelesen. Das LKA hat ihn aber auch gelesen und weiß, dass ice hier aktiv ist bzw. war. Würdest du dich als Beamter nicht darauf vorbereiten, dass etwas von diesen Sachen hier kommt?
Bearbeitet von Orange, 20 July 2014 - 18:10 Uhr.
ICQ: 7000003
#5
Geschrieben 20 July 2014 - 18:15 Uhr
Ich geh mal nicht auf jeden Punkt ein, aber aus eigener Erfahrung kann ich leider folgendes dazu sagen:
Fiktion: Polizei klingelt.
Oder holen den Schlüsseldienst oder rammen die Tür einfach auf (falls ein Haftbefehl vorliegt)
-Dies geschieht meist früh. Notwendig für die Beamten ist ein gültiger Hausdurchsuchungsbefehl.
Bei sog. "Gefahr im Verzug" kann der auch nachgereicht werden
-Im HDB (Hausdurchsuchungsbefehl) steht eplizit drin, was durchsucht werden darf und nach was gesucht wird. Wenn zB. Nicht nach Raubkopien gesucht wird, dürften diese in der Regel den Beamten nicht interessieren.
Schon mal was von Strafverfolgungsprinzip gehört? Wenn da Raubkopien oder Drogen rumliegen und die werden missachtet, kriegt der Kumpel ganz schöne Probleme, wenn das rauskommt (Strafvereitelung im Amt). Auch wenn der Zweck der HD z.B. Waffen oder so galt, wirste trotzdem eine Anzeige wegen Drogenbesitzes bekommen, wenn da nen Päckchen Shit auf dem Küchentisch liegt
Ich find diese "Pauschal-Anleitungen" ganz schön gefährlich. Man muss sich bewusst sein, dass die Behörde (wenn die einen wirklich drankriegen wollen) immer am längeren Hebel sitzen wird
[...] weil die haben meisst nur eine begrenzte Zeit für die HD
[...] und haben Zeit wie Heu!
Verschlüsselungen sind sehr sinnvoll, weil diese brauchst du nicht entschlüsseln. Durch die Aufregung hast du halt das Passwort vergessen
Das stimmt
- White-Warti und hikhack7 gefällt das
#6
Geschrieben 21 July 2014 - 11:33 Uhr
In der Praxis halten sich die Beamten eh nicht dran und am Ende bist in der Regel eh der dumme.
Ich kann da Bücher drüber schreiben wie es laufen kann (-:
Hab selber die Beamten mehrmals abtreten lassen weil Sie kein Befehl hatten bezw, der falsch
ausgestellt war etc. Und irgendwann haben die ein geschickt von zu Hause fern gehalten und
die Wohnräume in Abwesenheit durchsucht und nicht nur in den theoretischen Zeitraum von
6 Stunden sondern über mehrere Tage haben die sich bei mir ausgetobt und ein absolutes
Chaos hinterlassen. Nur zu dumm das Sie nix gefunden haben und jetzt die Sache gegen Sie
läuft. Näheres schreibe ich hier nicht, aber es sollte nur verdeutlichen das in der Realität alles
anders sein kann und die netten Herrn und Damen in Ihren Faschingskostümen sich in einer
Machtposition fühlen und sich gerne über alle Regeln hinweg setzen und Dinge ausführen zu
dem Sie niemals befugt gewesen sind. Ich kann nur jeden den Tip geben alles sauber zu halten
und Sie gezielt Dinge finden zu lassen von denen Sie überzeugt sind den Volltreffer gelandet zu
haben wo Ihr selbst wißt das im nachhinein sich alles als harmlos rausstellen wird (-:
- ice, B1nary und hikhack7 gefällt das
Achte die Vergangenheit ! Bewältige die Gegenwart ! Kämpf für die Zukunft !
Tue Recht und Scheue Niemand !
Wo Recht zu Unrecht wird - wird Wiederstand zur Pflicht !
#7
Geschrieben 22 July 2014 - 04:41 Uhr
-Dies geschieht meist früh.
Kann ich nur bedingt bestätigen. Bei uns kam es schon das ein oder andere mal vor, dass die so zwischen 11 und 12 morgends aufgetaucht sind, genau dann, wenn man auf der Arbeit ist.
-Im HDB (Hausdurchsuchungsbefehl) steht eplizit drin, was durchsucht werden darf und nach was gesucht wird. Wenn zB. Nicht nach Raubkopien gesucht wird, dürften diese in der Regel den Beamten nicht interessieren.
Die Schweine haben mir meine Porno-Video Sammlung mitgenommen, weil angeblich Restspuren von Drogen in den Hüllen gefunden wurden. Es wurde zwar keine Anklage erhoben, aber "Im Laufe des Ermittlungsverfahrens sind uns leider einige Beweisgegenstände abhanden gekommen", ich habe kein einziges der Videos mehr wiedergesehen. Wenn die nichts finden, dann nehmen die sich sowas wie ein Trostpflaster mit.
#8
Geschrieben 22 July 2014 - 14:56 Uhr
-Beschlagnahme: Du bist gegen Beschlagnahme bzw. Mitnahme von Gegenständen aus Deiner Wohnung. Demzufolge sind die Beamten gezwungen dies zu vermerken und die Beschlagnahme anzuordnen. Du bist ABER dafür WENN es zur Beschlagnahme kommt, das die Beamten die Medien und Festplatten kopieren. Hiermit sparst du dir extrem viel Zeit. So kann es schon sein, das deine Hardware mit Medien nach ca. 3-14 Tagen wieder abholbereit sind und du nicht 0,5-2 Jahre darauf warten musst. Diese Kopierberechtigung bei Beschlagnahme sollen die Beamten im Protokoll vermerken. Im Protokoll sind alle Sachen aufgeführt, die mitgenommen werden. Wer den Beamten ohne Beschlagnahme was mitgibt, sieht es nie wieder. Es gab bei HD viele Leute wo die Polizei sagt: das müssen wir mitnehmen, ist es ok oder sollen wir es beschlagnahmen. Wer da ja sagt -> selbst schuld.
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#9
Geschrieben 09 September 2014 - 23:29 Uhr
Hausdurchsuchung: Was tun?
Schweigen ist Gold. Für keinen anderen gilt das mehr als für den Beschuldigten in einer polizeilichen Ermittlung. Warum das gerade in den ersten, meist turbulenten 60 Minuten nach einer Verhaftung so wichtig ist, habe ich in der letzten Folge dieser Beitragsreihe erläutert. Bevor wir zum weiteren Ablauf kommen, schauen wir in dieser und der nächsten Folge etwas ausführlicher auf eine weitere Standardsituation bei unerfreulichen Begegnungen mit der Polizei.
Auch wenn es vielleicht nicht gleichzeitig zu einer Verhaftung kommt, sind Hausdurchsuchungen ein alltägliches Geschäft für die Polizei. Normalerweise erfolgt die Durchsuchung auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses. Diesen Beschluss müssen die Beamten vor der Durchsuchung aushändigen und den Beschuldigten lesen lassen. Haben die Beamten gar keinen Durchsuchungsbeschluss, können sie sich juristisch auf ???Gefahr im Verzuge??? berufen - und trotzdem ans Werk gehen.
In beiden Fällen gilt: Tätlicher Widerstand gegen Polizeibeamte hilft, ebenso wie bei der Verhaftung, niemals weiter. Stattdessen ist es besser, ruhig Blut zu bewahren. Vor allem sollte man als erstes den Durchsuchungsbeschluss sorgfältig lesen. Dieser Beschluss enthält nämlich mitunter ein Schlupfloch, mit dem sich das Schlimmste verhindern lässt. Gerade bei kleineren Delikten ordnen Gerichte zur Wahrung der Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes immer häufiger an, dass die Durchsuchung als abgesagt gilt, wenn der Beschuldigte die gesuchten Dinge freiwillig herausgibt.
Hier muss man also blitzschnell überlegen, ob man beispielsweise für die Beamten die fraglichen Depotauszüge aus einer Steueroase freiwillig aus der Dokumentenmappe holt. Oder ihnen die schicken Ventilkappen in die Hand drückt, welche gestern Nacht an Nachbars Auto verschwunden sind.
Das mag eventuell einem Geständnis gleichkommen. Allerdings erspart man sich hierdurch nicht nur, dass die eigene Wohnung auf den Kopf gestellt wird. Sondern auch, dass Dinge auftauchen, die einen ganz anderen Tatverdacht begründen. So kommt es zum Beispiel nach meiner Erfahrung als Strafverteidiger selbst in den besten Kreisen vor, dass mitunter kleine Mengen illegaler Rauchwaren im Nachttisch lagern. Auch solche ???Zufallsfunde??? dürfen gesichert und später gegen den Betroffenen verwendet werden.
Lässt sich die Durchsuchung mit der freiwilligen Übergabe nicht abwenden, heißt es allerdings wieder grundsätzlich: ???Sie haben das Recht zu schweigen.??? Dieses Recht erstreckt sich nämlich nicht nur auf den Tatvorwurf, sondern auch auf die Durchsuchung selbst. Es gibt also keine Pflicht, zu erklären, was sich wo im Haushalt befindet. Zu einer Mitwirkung in irgendeiner Form ist man schlichtweg nicht verpflichtet.
Am intensivsten fragen Polizeibeamte bei einer Durchsuchung übrigens nach Passwörtern für Computer und Smartphones. Muss man nicht wenigstens diese nennen? Die Antwort ist ein klares Nein. Bei uns gibt es, anders als etwa in Großbritannien, bislang keine gesetzliche Regelung, die Passwörter vom Schweigerecht ausnimmt.
Erfahrungsgemäß bringt es an Ort und Stelle sowieso nichts, Passwörter zu nennen. Das liegt ganz einfach daran, dass sämtliche Hardware mittlerweile von IT-Spezialisten der Polizei ausgelesen werden muss. Diese Experten sind aber allenfalls in größeren Fällen dabei. Deshalb wandern beschlagnahmte Computer so oder so erst mal in die Asservatenkammer. Ob man ein Passwort möglicherweise preisgibt, kann man also auch nach der ersten Hektik noch entscheiden.
Natürlich stellen sich bei einer Durchsuchung viele weitere Fragen. Muss die Polizei auf einen Anwalt oder einen Zeugen warten? Muss ich ein Protokoll unterschreiben? Wann bekomme ich meine beschlagnahmten Habseligkeiten wieder? Und wer bezahlt einen eventuellen Schaden in der Wohnung? Das erläutere ich demnächst.
Quelle: Udo Vetter
Achte die Vergangenheit ! Bewältige die Gegenwart ! Kämpf für die Zukunft !
Tue Recht und Scheue Niemand !
Wo Recht zu Unrecht wird - wird Wiederstand zur Pflicht !
#10
Geschrieben 10 September 2014 - 18:05 Uhr
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