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BKA-Trojaner: Neue Variante im Umlauf

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#1
PaulaAbdul

PaulaAbdul

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Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer neuen Variante der als "BKA-Trojaner" bekannt gewordenen Ransomware. Es ist unklar, wie diese in den Umlauf gelangt ist, da die hinter der originalen Version stehenden Internet-Kriminellen mittlerweile von den Behörden gestellt wurden.

Die Schadsoftware sperrt nach einer Infektion den Rechner und macht eine Nutzung der darauf gespeicherten Daten somit unmöglich. Nach einer Infektion wird ein Popup eingeblendet, das die Nutzer über die Sperrung des Computers informiert. Unter dem angeblichen Logo der BKA-Pressestelle wird behauptet, dass die Funktion des Computers "aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt" sei. Au??erdem werden Rechtsverletzungen angeführt, die die vermeintliche Ursache für die Sperrung sein sollen.
Unter anderem wird dem Nutzer die "Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen" vorgeworfen. Besonders problematisch ist, dass bei der aktuellen Variante sogar vier Fotos im Fenster eingeblendet werden, die nach Einschätzung des BKA den Straftatbestand der "Jugendpornografie" erfüllen, also Jugendliche unter 18 Jahren in sexueller Weise zeigen.
Wie bei Ransomware üblich, wird der Nutzer schlie??lich zur Zahlung eines Geldbetrages, in diesem Fall 100 Euro, über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard aufgefordert, um einen Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zu erhalten. Das BKA weist jedoch darauf hin, dass eine Zahlung des Geldbetrages in keinem Fall ratsam ist. "Ihr Rechner ist bereits mit einer Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Popup-Fenster zu generieren. Ein regulärer Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich," warnt die Behörde. Auch von den Vorwürfen angeblicher Straftaten solle man sich als Betroffener nicht einschüchtern lassen, sondern sich vielmehr der Tatsache bewusst sein, dass man selbst Opfer einer Straftat, nämlich einer Erpressung, geworden sei.
Um eine Infektion möglichst zu vermeiden, empfiehlt das BKA die Installation aller aktuellen Updates für das Betriebssystem sowie installierte Programme, insbesondere Sicherheitssoftware. Auch das Anfertigen aktueller Backups ist nach Ansicht der gulli:Redaktion ratsam - wird der Rechner dann doch infiziert, lassen sich wichtige Daten nach einer Neuinstallation wieder einspielen und der angerichtete Schaden wird minimiert.
Das BKA warnt, auf keinen Fall Sicherungskopien der bei der neuen Trojaner-Variante enthaltenen Bilder anzufertigen, da dies "eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt".
Unklar ist, wie die neue Version des BKA-Trojaners in den Handel gelangte, da die Urheber dieser Malware-Welle mittlerweile den Behörden bekannt sind und bereits im Februar festgenommen wurden.

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,,Der blaue Baum" von Prohex (2020)




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