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Warenbetrug was tun ?
#1
Geschrieben 21 December 2013 - 12:50 Uhr
Sagen wir es mal so wenn jemand bei ebay kleinanzeigen waren verkauft geld per Überweisung bekommt(180?‚¬) und die Ware nicht los schickt weil sie garnicht im Besitz ist.Und dieser jemand dann ne Vorladung von der Polizei bekommt wegen Warenbetrug was kann er da am besten machen.
Ist da ein Anwalt ratsam ?
Kann dieser jemand felsenfest behaupten das er die Ware los geschickt hat aber die Belege nicht mehr hat ? (ist ja auch schon 6 Monate her.)
Sollte dieser Jemand zu diesem Polizei Termin gehen ?
Hoffe könnt diesem "jemand" helfen .
Mfg
#3
Geschrieben 21 December 2013 - 17:20 Uhr
Ziemlich trottelig würde ich sagen...Hallo Com,
Sagen wir es mal so wenn jemand bei ebay kleinanzeigen waren verkauft geld per Überweisung bekommt(180?‚¬) und die Ware nicht los schickt weil sie garnicht im Besitz ist.Und dieser jemand dann ne Vorladung von der Polizei bekommt wegen Warenbetrug was kann er da am besten machen.
Ist da ein Anwalt ratsam ?
Kann dieser jemand felsenfest behaupten das er die Ware los geschickt hat aber die Belege nicht mehr hat ? (ist ja auch schon 6 Monate her.)
Sollte dieser Jemand zu diesem Polizei Termin gehen ?
Hoffe könnt diesem "jemand" helfen .
Mfg
Hat dieser "jemand" eine Rechtsschutz Versicherung? Wenn ja, hol dem jemanden einen Anwalt. (Ich rede mal jetzt mit dir nicht mit "jemanden".)
Wenn nein, lass es lieber und mach alles auf die eigene Faust, da ein Anwalt mindestens bzw je nach dem 300?‚¬ kostet.
Zum Termin MUSST du kommen, kannst ja ein Geständnis halten, dann wird die Strafe nicht so hart. Ausser die bullen haben kaum Beweise, dann hätte ich mir ein nettes Missverständnis ausgedacht
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P R E M I U M G F X S E R V I C E B Y I C E
#4
Geschrieben 22 December 2013 - 04:06 Uhr
#5
Geschrieben 22 December 2013 - 07:38 Uhr
#6
Geschrieben 22 December 2013 - 12:05 Uhr
Die Polizei sammelt beweise und versucht auf allen wegen natürlich Infos von Dir dann zu bekommen,
egal was Du da sagen tust, wird eh nur gegen Dich verwendet. Bist nicht verpflichtet da hinzugehen.
Die Polizei mu??ß ja bei Staatsanwalt die Klage einreichen und wen die nicht genug haben, wird auch
kein Verfahren eröffnet und darauf würde ich in Deinen Fall hoffen. Ansonsten bekommst halt
irgendwann Vorladung zu Gericht und da kannst Du immer noch Dich vertreten o. auch schweigen.
Ich würde Dir immer raten zu schweigen (-: , den wen Du einmal was zugegeben hast, warst Du es
dann immer und bist Wiederholungstäter.
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