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Gericht macht Geschäftsführer für JDownloader2 haftbar

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6 replies to this topic

#1
PaulaAbdul

PaulaAbdul

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Gericht macht Geschäftsführer für JDownloader2 haftbar

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Das Landgericht Hamburg hat geurteilt, dass der Geschäftsführer von Appwork für JDownloader2 persönlich haftet, auch wenn eine illegale Funktion von der Open-Source-Community stammen soll. Die Software konnte in einer Beta geschützte Streaming-Videos herunterladen.

Der Geschäftsführer einer Firma, die den Open-Source-Downloadmanager JDownloader2 anbietet, muss für urheberrechtsverletzende Funktionen dieser Software persönlich als Täter haften. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 29. November 2013 entschieden, das am 3. Dezember 2013 von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte veröffentlicht wurde.

Dem Urteil zufolge handelt der Geschäftsführer fahrlässig, wenn er keine Vorkehrungen wie Vorabkontrollen schafft, die verhindern, dass die Software mit einer rechtsverletzenden Funktionalität angeboten wird.

Das Unternehmen Appwork wurde wegen einer Funktion zum Download von im RTMPE-Verfahren geschützten Streaming-Videos in der Software JDownloader2 verklagt. Doch die offizielle Version der Software JDownloader hatte Downloads solcher Streams nicht ermöglicht. Die Funktion war nur in einer Betaversion der Software, also den Nightly Builds von JDownloader2, enthalten gewesen. Diese Nightly Builds würden automatisch alle fünf Minuten auf Grundlage der jüngsten Änderungen durch die Open-Source-Community erstellt, hatte Appwork erklärt. Nach einem entsprechenden Hinweis sei diese Änderung rückgängig gemacht worden.

Der Geschäftsführer legte Widerspruch ein und erklärte Golem.de, es gehe um "weit mehr als die Rechtmäßigkeit einer Software zum Download von RTMPE-geschützten Streams". Es gehe um "die grundsätzliche Frage, wer in welchem Umfang für Open-Source-Software" hafte.



Persönliche Haftung wegen fehlender Kontrollen


Doch das Landgericht Hamburg habe "auch den Geschäftsführer persönlich als Täter zur Unterlassung" verurteilt, teilte Rasch Rechtsanwälte mit. Auch Appwork hafte als Täter. Zwar liege eine Open-Source-Entwicklung vor, deren Produkt habe Appwork sich aber zu eigen gemacht. Hierfür spreche, dass der Hersteller finanziell durch Werbung von der Verbreitung der Software profitiere. Im Informationsfenster der Software sei ein Vermerk zugunsten des Unternehmens angebracht. Hierin liege eine "Berühmung zu ausschließlichen Nutzungsrechten an der Software".

Der Geschäftsführer hafte für die Rechtsverletzungen nach Paragraf 95a des Urheberrechtsgesetzes als Täter. Er hatte zwar im Verfahren eidesstattlich versichert, die Integration der Funktionalität nicht veranlasst und von ihr nichts gewusst zu haben. Das Gericht ließ dies jedoch nicht gelten.

Der Geschäftsführer hätte Vorkehrungen schaffen müssen, durch die verhindert werde, dass die Software mit einer rechtswidrigen Funktionalität angeboten werde. Dies könnte durch Kontrollen vor der Freigabe erfolgen.

Die Anwälte berichten weiter, in der mündlichen Verhandlung habe das Gericht erklärt, es könne nicht angehen, dass Appwork ein Produkt wie den JDownloader2 kommerziell verwerte, sämtliche Fragen der Haftung aber auf die unbekannte Entwickler-Community abschiebe. (asa)
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,,Der blaue Baum" von Prohex (2020)


#2
gamebit

gamebit

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cool verklagen wir doch gleich H&K für beihilfe zum Mord oder Malbro ... man wie ich dieses Land hasse!
wer glaubt etwas zu sein hat aufgehört etwas zu werden
335048

#3
Keryl

Keryl

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@gamebit
Wandere dann doch aus.
In Guatemala sollte es zu dieser Jahreszeit schön sein.


#4
Anne Frank

Anne Frank

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Lol die ganzen Hacker Pr0s verwenden Backtrack, eine Modifikation von Linux (open source lizenz!)!
Verklagt Linus Torvalds!!!!!!11111elf

#5
ice

ice

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Immer so unnötige Aktionen... was hat das fuer einen Sinn? Toll jetzt wird er verklagt und jetzt?

Gleiche Scheiße wie mit dotcom

Gesendet von meinem X10i mit Tapatalk 2

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P R E M I U M G F X S E R V I C E B Y I C E


#6
xion

xion

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ich glaube kaum dass es so schlimm wie dotcom wird. Trotzdem wäre es schade. jD ist mein bester Loader.

#7
heisenberg

heisenberg

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Deutschland schafft sich ab.
Verklagen wir jetzt Deutschland, weil Sie uns überwachen? Nö, machen wir auch nicht. Aber hauptsache fleissig CSU wählen. :( Das Dotcom-Thema hat ja bisschen andere Ausmaße.

Ich bin zwar kein Methkoch, dafür aber trotzdem ziemlich dope.


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