Ich meld mich auch mal wieder mit einer Frage,
nach der NanoCore Geschichte habe ich mich gefragt, ob die Vermarktung von Cryptern nach dem Deutschen Recht erlaubt sind. Habe mir bereits den § Computersabotage durchgelesen und habe nichts verbotenes gesehen. Schließlich macht der Crypter nichts unbrauchbar, übermittelt keine Daten etc. Dies würde lediglich die Malware machen, die mit dem Crypter erzeugt wurde. Was sagt ihr dazu? Habe ich evtl. etwas übersehen oder gibt es dazu noch andere Gesetze?
- Falls verboten: Macht es Unterschiede, wenn man mehrfach erwähnt (T.O.S, Post, etc.), dass der Crypter nur für legitime Zwecke verwendet werden soll?
Knackpunkte sind für mich die beliebten Features "Hidden Startup" und "Persistence Process". Diese richtigen ja auch direkt keine Probleme am Computer an, nur wenn eine Malware mit dem Crypter gecrypted wurde, ist es komplzierter diese zu entfernen. Wie sieht es da aus?