Das Unternehmen MyVideo, das mehrheitlich zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehört, bietet seinen Nutzern Videos nur als Stream und setzt als Schutz gegen dauerhafte Downloads RTMPE (Encrypted Real Time Messaging Protocol) sowie eine Token-URL ein. Genau diesen Schutzmechanismus? umgeht der beliebte Download Manager? ? JDownloader2 ? und erlaubt, Videos dauerhaft auf dem eigenen Rechner zu speichern. Laut einer? einstweiligen Verfügung des LG Hamburg vom 25. April 2013 (Az.: 310 O 144/13) ist genau dieses "herunterladen" der Videos rechtswidrig.
Die Webseite Golem.de veröffentlichte heute einen Bericht mit dem Titel? ?€?Downloadfunktion für Streaming in Deutschland verboten?€? laut? dem Unternehmen Appwork aus Fürth stellt Golem die Tatsachen nicht richtig dar. In einer Ankündigung auf der Seite der OpenSource Software wird versucht die Tatsachen richtig darzustellen.Die ??berschrift des Artikels, ?€?Downloadfunktion für Streaming in Deutschland verboten?€?, ist insoweit missverständlich, als dass das LG Hamburg das Herunterladen von gestreamten Inhalten nicht generell verboten hat, sondern lediglich den Download von im RTMPE-Verfahren geschützten Streams.Die offizielle Version der Software, also der JDownloader, hat zu keinem Zeitpunkt den Download solcher Streams ermöglicht.Die Funktion war lediglich vorübergehend in einer Beta-Version der Software, also den Nightly-Builds des JDownloader2, enthalten. Diese Nightly-Builds werden von uns automatisch alle 5 Minuten auf Grundlage der jüngsten ?„nderungen durch die OpenSource-Community erstellt. Ein Entwickler aus dieser Community hatte die Funktion eingebaut.Auf entsprechenden Hinweis ist diese ?„nderung selbstverständlich rückgängig gemacht worden. Sowohl der JDownloader als auch die aktuellen Nightly-Builds (JDownloader2) sind also weiterhin legal.Der Geschäftsführer von AppWork hat gegen die einstweilige Verfügung inzwischen Rechtsmittel eingelegt, weil es um weit mehr geht als die Rechtmä??igkeit einer Software zum Download von RTMPE-geschützten Streams. Das Verfahren betrifft nämlich ebenso die grundsätzliche Frage, wer in welchem Umfang für OpenSource-Software haftet. Muss der Betreiber einer OpenSource-Plattform tatsächlich jede noch so kleine ?„nderung, die die Community vornimmt, vorab auf ihre Rechtmä??igkeit prüfen? Unter anderem über diese Frage wird das Landgericht Hamburg nunmehr zu entscheiden haben. Der Verhandlungstermin ist für den 12. September 2013 angesetzt.
Wie in der Ankündigung zu lesen wurde die Funktion, Videos von MyVideo herunter zu laden entfernt. Nach aussagen der Entwickler sei die Software nun nicht mehr "illegal"Quellen: /