Nach der Razzia gegen die Betreiber von
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zeichnet sich ab, dass die Folgen für Nutzer des Streaming-Portals gering sein dürften. Ganz anders sieht es bei den Download-Portalen aus, die wohl ebenfalls von den Kinox.to-Machern betrieben worden sind.
Angesichts der
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stellt sich die Frage, welche juristischen Folgen es für die Nutzer geben könnte. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt in einer ersten Einschätzung, dass sich Nutzer von Kinox.to keine großen Sorgen machen müssten. Deutlich größer seien hingegen die Gefahren für die Nutzer einiger Download-Portale, hinter denen ebenfalls die Kinox.to-Betreiber stehen sollen.
"Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig ist", erklärt
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zu dem aktuellen Vorfall. Das gelte immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde. Er geht nicht davon aus, dass gegen Nutzer von Kinox.to im großen Stil vorgegangen werde.
Will die Staatsanwaltschaft Nutzer auf frischer Tat erwischen?Auslöser der Razzia sei offenbar eine Strafanzeige der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) gewesen, die dafür bekannt sei, juristisch vor allem gegen die Betreiber vorzugehen. Das zeige auch die durchgeführte Razzia. Die betreffenden Portale sind vorerst wohl weiterhin erreichbar, die weitere Nutzung birgt allerdings derzeit ein erhöhtes Risiko. So geht die Webseite
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davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Server weiter betreibe, um zu registrieren, welche Nutzer sich auf der Seite anmelden und diese damit quasi auf frischer Tat erwischen zu können.
Dieses Szenario hält Solmecke hingegen für eher unwahrscheinlich: Ein solches Vorgehen sei zwar theoretisch denkbar,
"aus Sicht der anwaltlichen Praxis aber eher ungewöhnlich".
Derzeit ist zudem unklar, ob Server wie Kinox.to überhaupt die IP-Adressen der Nutzer speichern, um diese identifizieren zu können.
Gerichte sahen Streams vielfach nicht als Urheberrechtsverletzung
Die Filmindustrie vertrete zwar - anders als Solmecke - die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers als illegale Kopie anzusehen sei. In Folge der Redtube-Abmahnungen tendierten allerdings etliche Gerichte dazu, den Konsum von Streams nicht als Urheberrechtsverletzung anzusehen.
Sollte es trotzdem zu Abmahnungen kommen, müssten die betroffenen Nutzer mit sogenannten Unterlassungserklärungen versichern, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und Schadensersatzansprüche zahlen, so Solmecke. Der Schadensersatzanspruch setze sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die bei rund 155 Euro gedeckelt sein dürften, und dem
tatsächlich entstandenen Schaden.
Dieser errechne sich aus den Kosten eines Kinobesuchs respektive dem Ausleihen einer DVD, die bei rund 10 Euro liegen dürften. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten würden in den Tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. In diesen Verfahren haben die Nutzer aber das illegale Material selbst mit verbreitet, was bei Kinox.to nicht der Fall ist.
Auch in Folge der Ermittlungen gegen den Kinox-Vorgänger Kino.to hat zwar die Generalstaatsanwaltschaft Dresden seinerzeit das Vorgehen gegen sogenannte zahlende Premium-Nutzer angekündigt, diese Drohung aber letztlich nicht wahr gemacht. Solmecke vermutet als Grund die rechtlichen Unklarheiten in diesem Fall.
Größeres Risiko für Nutzer der Download-Portale der Kinox.to-BetreiberTarnkappe geht davon aus, dass auch die Download-Portale Mygully, Freakshare alias Bitshare und Boerse.sx von den Gesuchten betrieben worden seien. Hier sei es nicht um das Streamen von Filmen gegangen, Nutzer konnten illegale Inhalte wie Musik, Filme, Bücher oder Software über sogenannte One-Click-Hoster herunterladen. Falls die Staatsanwaltschaft an die Namen dieser Nutzer gelangt, geht Solmecke davon aus, dass sie mit Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber zu rechnen haben.
Ermittler haben sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier deutschen Bundesländern durchsucht, um Kinox.to stillzulegen. Doch die beiden Hauptbeschuldigten sind entkommen, gegen sie wird jetzt europaweit gefahndet.
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