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Vodafone nicht zur Speicherung von IP-Adressen verpflichtet

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Eine Antwort in diesem Thema

#1
PaulaAbdul

PaulaAbdul

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Vodafone nicht zur Speicherung von IP-Adressen verpflichtet

Der Internetprovider Vodafone ist nicht dazu verpflichtet, die IP-Adressen seiner Nutzer zu speichern. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Mehrere Vertreter der Content-Industrie forderten die temporären IPs einiger Nutzer. Die Firma allerdings verweigerte die Herausgabe, da man keine entsprechenden Aufzeichnungen gemacht habe. Die Justiz segnete jenes Vorgehen ab.

Das Urteil des Oberlandesgerichts könnte Massenabmahnungen in Deutschland ein Ende setzen. Ein Filmkonzern, Produzent für Erotikfilme, sowie ein Unternehmen, das sich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen verschrieben hat, klagten erfolglos gegen den Provider Vodafone. Dieser verweigerte die Herausgabe der temporären IP-Adressen seiner Nutzer, da Aufzeichnungen zu derartigen Daten nicht gespeichert würden. Die Düsseldorfer Richter entschieden nun, dass sich der Internetanbieter mit dieser Vorgehensweise rechtlich vollkommen korrekt verhalte.
So sei eine Firma wie Vodafone nur dazu verpflichtet, Daten herauszugeben, wenn diese tatsächlich existieren. Eine Speicherpflicht für Informationen wie die IP-Adresse eines Nutzers allerdings könne nicht gefordert werden. Mit dieser Entscheidung hob die Justiz neun vorhergegangene Beschlüsse des Landgerichts auf. Als Begründung gab man an, dass in Deutschland keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung besteht. Letztlich müssen nur Daten herausgegeben werden, die zum Zeitpunkt einer richterlichen Anordnung vorliegen.
Der prominente Anwalt Udo Vetter erklärte das Urteil auf

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als Chance, um der ?€?Landplage Massenabmahnung?€? Herr zu werden. Wenn Internetanbieter einfach keine IP-Adressen mehr speichern würden, gäbe es keine Daten für die Musik- und Filmindustrie. Schlie??lich stelle sich gerade bei Flatrates die Frage, was für einen Nutzen entsprechende Aufzeichnungen für den Provider haben sollten, so Vetter.

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,,Der blaue Baum" von Prohex (2020)


#2
simba

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Dieser verweigerte die Herausgabe der temporären IP-Adressen seiner Nutzer, da Aufzeichnungen zu derartigen Daten nicht gespeichert würden.


Nun ich denke mal bei dem Artikel wurde wieder einmal herum gedreht ;) Generell ist es so das Internet Service Provider die kundenbezogenen Daten bis zu 2 Wochen festhalten in einer Radius-Datenbank rein aus Abrechnungsgründen für die Buchhaltung. Dazu gelten, die MAC-Adresse des Kundenrouters auf dem WAN interface und die Kundennummer in erster Linie sowie die aktuelle IP-Adresse die dem Router aus einem DHCP-Pool temporär zugewiesen wurde.

Ist zwar eine tolle Sache, dass Vodafone in der Gerichtsverhandlung gewonnen hat, nur lie??e sich dies keinesfalls auf alle Provider im Netz beziehen nach dem Motto "juhu keine Rausgabe von Daten mehr".



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